Feinstaubplakette
Der Straßenverkehr trägt einen großen Teil zur Feinstaubbelastung bei. Um der Belastung
entgegenzuwirken und zum Schutz der Gesundheit trat am 1. März 2007 die
Feinstaubplaketten-Verordnung europaweit in Kraft.
Seit diesem Zeitpunkt wurden sogenannte Umweltzonen eingerichtet, in die nur Fahrzeuge mit
entsprechend gekennzeichneten Feinstaubplaketten einfahren dürfen.
Autos ohne Schadstoffplakette dürfen keine Umweltzone befahren, Autos mit einer roten Plakette nur
die Umweltzonen, die für die rote Schadstoffgruppe 2 freigegeben sind. Die Freigabe steht auf einem
Zusatzschild (siehe Bild für rot bis grün).
Maßgeblich für die Zuordnung in eine Schadstoffgruppe ist der Emissionsschlüssel, der in den
Fahrzeugpapieren angegeben ist.
Bei uns erhalten Sie die begehrten Feinstaubplaketten für 5,- pro Stück!
Nachrüstung eines Partikelfilters
Für zahlreiche Fahrzeuge ist bereits eine Nachrüstmöglichkeit gegeben. Dies empfiehlt sich bei
Fahrzeugen, die mindestens die gelbe Feinstaubplakette ohne Aufrüstung erhalten.
Fragen Sie uns!
Wir sagen Ihnen wie die Nachrüstung funktioniert und ob diese auch an Ihrem Fahrzeug technisch
möglich ist. Denn wir verwenden nur zugelassene Partikelfilter. Die technische Eintragung bei der
Zulassungsstelle erledigen wir auf Wunsch gleich mit.
Weitere Informationen rund um das Thema
"Partikelfilter
& Nachrüstung"