Servicethemen
Seit 2002 gilt die neue GVO: Die freien Werkstätten sind spätestens seither die richtigen
Ansprechpartner in Sachen Kompetenz, Service und fairen Preisen!
Die Verordnung hat das Ziel, einen wirksamen Wettbewerb auf dem Kfz-Service-, Reparatur- und
Ersatzteilmarkt zu erreichen. Jeder Autofahrer in Europa soll das Recht und die Möglichkeit haben,
sein Fahrzeug in einer Werkstatt seiner Wahl zu wettbewerbskontrollierten Preisen reparieren und
warten zu lassen.
Hier einige Tipps, wie Sie als Werkstattkunde und Autobesitzer den maximalen Nutzen aus dieser
Verordnung ziehen können:
- Führen Sie auch bei einem Neuwagen einen Preis- und Leistungsvergleich durch. Vergleichen
Sie die Kosten und den geleisteten Service einer Markenwerkstatt mit einer freien Werkstatt.
Fachlich sind die Freien durch Schulungen und technische Hotline gleich auf — die größere
Kundennähe bei günstigen Preisen gibt hier oft den Ausschlag für die nicht markengebundenen
Betriebe.
- Ob Freie oder Markenwerkstatt: Achten Sie darauf dass die vorgeschriebenen Arbeiten im
Gewährleistungszeitraum frist- und fachgerecht ausgeführt werden. Bewahren Sie Rechnungen
und Belege auf! Nur mit diesen Nachweisen ist der Hersteller zu Gewährleistung und Garantien
verpflichtet.
- Bestehen Sie beim Besuch einer freien Werkstatt auf Einträgen ins Serviceheft, fügen Sie
nach Möglichkeit einen ausführlichen Beleg der ausgeführten Arbeiten bei! Mit diesen
Nachweisen sind die Gewährleistung und darüber hinausgehende Garantien durch den
Autohersteller gesichert.
- Fragen Sie in freien Betrieben und auch in einer Markenwerkstatt gezielt nach Ersatzteilen
in Erstausrüsterqualität vom freien Teilemarkt bzw. einem Preisvergleich, Gewährleistung und
Garantien bleiben bestehen!
- Die Vertragspartner vor Ort wissen oft nicht genau Bescheid, bestehen Sie auf den hier
dargestellten Tatsachen! Klärung bringt die Beteiligung der Service-Zentrale des
Herstellers.
- Haben Sie einen Gewährleistungs- oder Garantiefall am Auto, suchen Sie in jedem Fall eine
Markenwerkstatt auf! Der Hersteller ist nicht verpflichtet für solche Fälle aufzukommen, in
denen die Arbeiten in einer Nicht-Markenwerkstatt ausgeführt wurden.